FCZ-Anhänger nach Überfall auf GC-Fans verurteilt

Zwei Anhänger des FC Zürich sind vom Bezirksgericht Winterthur wegen ihrer Beteiligung an einem gewaltsamen Angriff auf GC-Fans verurteilt worden. Die beiden 28 und 37 Jahre alten Männer erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 22 beziehungsweise 20 Monaten. Im Zentrum des Falls steht ein Überfall auf eine Turnhalle in Rickenbach im Oktober 2024, bei dem ein Fanbanner geraubt und zwei Menschen verletzt wurden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Angriff ereignete sich am 16. Oktober 2024. Nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden stürmten rund 50 bis 60 Personen aus dem Umfeld des FC Zürich eine Turnhalle in Rickenbach bei Winterthur. Dort waren Anhänger des Grasshopper Club Zürich damit beschäftigt, eine Choreografie für das bevorstehende Zürcher Derby vorzubereiten.

Die Angreifer verschafften sich gewaltsam Zutritt zur Halle. Eine Scheibe der Eingangstür wurde eingeschlagen. Ein GC-Anhänger sowie ein unbeteiligter Anwohner wurden im Verlauf des Angriffs verletzt. Bereits bei der späteren Anklage nach dem Turnhallen-Überfall durch FCZ-Anhänger in Rickenbach standen Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch im Zentrum.

22 und 20 Monate Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den 28-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Probezeit beträgt fünf Jahre. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Franken bezahlen – insgesamt 9’000 Franken.

Der 37-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe von ebenfalls 180 Tagessätzen zu je 50 Franken. Für ihn gilt eine Probezeit von vier Jahren.

Die Freiheitsstrafen wurden wegen Raubs und Landfriedensbruchs ausgesprochen. Weitere Sanktionen betreffen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Ricola-Packung wurde zum wichtigen Beweisstück

Bei der Identifikation der beiden Männer spielten mehrere Indizien eine entscheidende Rolle. Besonders ungewöhnlich war eine am Tatort gefundene Ricola-Packung. Darauf wurde eine DNA-Spur des 28-Jährigen festgestellt.

Auch die Mobiltelefone der Beschuldigten wurden bei der Beweiswürdigung berücksichtigt. Beide Geräte waren rund um den Zeitpunkt des Angriffs ausgeschaltet worden. Später wurden sie an unterschiedlichen Orten wieder aktiviert.

Beim 37-Jährigen stützte sich das Gericht zudem auf ein visuelles Gutachten. Bei einer Hausdurchsuchung waren Kleidungsstücke gefunden worden, die nach Einschätzung des Gerichts mit jenen einer Person übereinstimmten, die während des Überfalls im Eingangsbereich der Turnhalle zu sehen war.

Banner beim Zürcher Derby gezeigt

Ziel der Aktion war nach Überzeugung des Gerichts das Banner der GC-Anhänger. Dieses war für eine Choreografie beim bevorstehenden Zürcher Derby bestimmt.

Wenige Tage nach dem Überfall wurde das entwendete Banner während des Derbys im Umfeld der FCZ-Fankurve präsentiert und anschliessend verbrannt. Für das Gericht war dies ein weiteres Indiz dafür, dass der Angriff gezielt auf die Aneignung des Banners ausgerichtet gewesen war.

Die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt und insbesondere die Beweislage bestritten. Das Bezirksgericht folgte dieser Argumentation nicht. Da die Urteile noch an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden können, sind sie allerdings noch nicht rechtskräftig.

 

Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Titelbild: KI-Bild